
Die ErlebnisAgentur des Glantales
im Nordpfälzer Bergland
Am Spielplatz 4
55592 Breitenheim
Telefon +49 (0) 6753 964826
Telefax +49 (0) 6753 964916
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Der Firma
Die Erlebnisagentur des Glantales im Nordpfälzer Bergland
im Folgenden: Veranstalter
geschäftsführender Inhaber: Irene Adams
Firmensitz: Am Spielplatz 4, 55592 Breitenheim
Stand: 08.11.2010
Anmeldung/Buchung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung/Buchung zu einer von uns angebotenen Veranstaltung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages an. Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in unseren Prospekten bzw. unserer Internetangebote. Sie erhalten von uns eine Bestätigung Ihrer Anmeldung, welche auf diese Angaben Bezug nimmt.
Bezahlung
Veranstaltungspreise bis einschlich 700,00 EUR sind binnen 7 Tagen nach Buchung/Bestätigung vollständig zu zahlen. Bei Veranstaltungspreisen über 700,00 EUR ist binnen 7 Tagen nach Buchung/Bestätigung eine Anzahlung von 30% der Gesamtsumme zu leisten, bei Veranstaltungen incl. Übernachtungen 40% der Gesamtsumme. Der Restbetrag ist spätestens 35 Tage vor Beginn der Beranstaltung zu zahlen. Maßgeblich ist der Tag des Geldeinganges auf dem Konto des Veranstalters.Mi Sollten Zahlungen nicht oder nicht vollständig innerhalb der in der Buchungsbestätigung genannten Fristen geleistet werden, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall verlangt der Veranstalter als Entschädigung die unter Punkt 4 genannten Rücktrittsgebühren.
Rücktritt und Umbuchung
Maßgebend für den Zeitpunkt Ihres Rücktrittes bzw. Ihrer Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung beim Veranstalter. Bei Umbuchungen bedarf es erst des Rücktrittes mit anschließender Neuanmeldung. Rücktritt oder Umbuchung müssen vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.
Alternativ können Sie einen Ersatzteilnehmer benennen. Dieser tritt anstatt des ursprünglichen Teilnehmers in die Rechte und Pflichten des Vertrages ein. Die dem Veranstalter evtl. daraus entstehenden Mehrkosten müssen wir Ihnen leider weiterberechnen.
Rücktrittskosten, Rücktritt durch den Veranstalter, Kündigung
Die Rücktrittskosten betragen bei Veranstaltungen mit Übernachtungen bei Rücktritt
bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin und bei Nichterscheinen 100% des Veranstaltungspreises,
8 bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin 80% des Veranstaltungspreises,
15 bis 21 Tage vor Veranstaltungstermin 60% des Veranstaltungspreises,
22 bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin 40% des Veranstaltungspreises.
31 bis 60 Tage vor Veranstaltungstermin 20% des Veranstaltungspreises.
Erst bei mehr als 60 Tagen vor Veranstaltungstermin ist eine kostenlose Stornierung möglich.
Die Rücktrittskosten bei anderen Veranstaltungen ( ausgenommen Postkutschen- und Planwagenfahrten, dort gelten andere Geschäftsbedingungen ) betragen bei Rücktritt
bis 2 Tage vor Veranstaltungstermin und bei Nichterscheinen 100% des Veranstaltungspreises,
3 bis 5 Tage vor Veranstaltungstermin 70% des Veranstaltungspreises
6 bis 10 Tage vor Veranstaltungstermin 50% des Veranstaltungspreises.
11 bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin 30% des Veranstaltungspreises.
Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig innerhalb der gesetzten Fristen geleistet werden. Die entstehenden Rücktrittsgebühren werden Ihnen als Entschädigung vom Veranstalter in Rechnung gestellt.
Sollte die Durchführung einer Veranstaltung durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt in erheblichem Umfang erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt sein, so sind sowohl Sie als auch der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge überweisen wir Ihnen dann zurück.
Leistungen und Sonderwünsche
Für die Art der Leistungen und ihren Umfang gelten ausschließlich Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in den Prospekten und dem Internet-Auftritt des Veranstalters für den jeweilig angegebenen Zeitraum der Veranstaltungen.
Prospekte der Kooperationspartner (z.B. Hotelprospekte mit weitergehenden Angeboten) können keinen Leistungsanspruch gegen uns als dem Veranstalter begründen.
Sonderbedingungen und Sonderwünsche bedürfen der schriftlichen Vereinbarung innerhalb des Vertrages mit dem Veranstalter und haben nur dann Gültigkeit, wenn diese ausdrücklich vom Veranstalter bestätigt wurden.
Leistungs- und Preisänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, die Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Veranstaltungen zu ändern, sofern die Änderungen objektiv nicht erheblich von den ursprünglich gebuchten Leistungen abweichen, für die Gäste zumutbar sind und den gesamten Zuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
Sollten dem Veranstalter durch Preiserhöhung von Vorlieferanten, Erhöhung der Mehrwertsteuer o.ä. höhere Kosten entstehen, so ist er berechtigt, die in der Buchung bestätigten Preise um den entsprechenden Betrag zu erhöhen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.. Sollten die Preiserhöhungen 5% des ursprünglich vereinbarten Veranstaltungspreises überschreiten, haben Sie die Berechtigung, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Hierzu ist es jedoch unerlässlich, uns den Rücktritt unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen,. Wir verweisen hier auf die Punkte 3 und 4 unserer AGBs.
Haftung
Für Sachschäden ist unsere Haftung auf die dreifache Höhe des Veranstaltungspreises beschränkt, soweit diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit wir für dafür allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Als Veranstalter haften wir nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Ausstellungen, Konzert- und Theater-Veranstaltungen) und als solche in der Buchungsbestätigung ausdrücklich gekennzeichnet werden und für den Gast deutlich erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen des Vertrages sind.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Alle in Betracht kommenden Ansprüche gegen den Veranstalter im Zusammenhang mit einer von Ihnen gebuchten Veranstaltung müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vereinbartem Veranstaltungstermin in schriftlicher Form geltend machen. Ansprüche, die später eingehen, können nur berücksichtigt werden, wenn der Gast nachweist, dass er diese Frist unverschuldet nicht einhalten konnte. Die vertraglichen Ansprüche des Gastes verjähren nach 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit jenem Tag, an dem die Veranstaltung endet bzw. enden sollte. Machen Sie Ansprüche geltend so ist die Verjährung gehemmt bis zu dem Tage, an dem der Veranstalter Ihre Ansprüche zurückweist.
Mitwirkungspflicht durch den Gast
Als Gast sind Sie verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten.
Datenschutz
Die Ihrerseits zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von uns nur genutzt, soweit diese zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Sofern erforderlich werden Ihre persönlichen Daten an Kooperationspartner weitergegeben. Dies ist insbesondere der Fall bei Veranstaltungen, die Übernachtungen beinhalten.
Auch zukünftig wollen wir Sie über aktuelle Angebote schriftlich informieren, sofern dies Ihrem Wunsche entspricht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Gerichtsstand
Die Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach deutschem Recht ist vereinbart. Gerichtsstand ist grundsätzlich der Gerichtsstand des Veranstalters.